Rechnungshof attestiert Spahn Geldverschwendung

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat am Mittwoch dem Haushaltsausschuss des Bundestags seinen ersten umfassenden Bericht über die Corona-Ausgaben der Bundesregierung vorgelegt. Im Zentrum steht dabei das Gesundheitsministerium (BMG) unter Jens Spahn.

Das BMG habe nicht nachvollziehbar hohe Preise für Masken an Apotheker bezahlt und Fehlanreize für Ausfallpauschalen bei Kliniken geschaffen, urteilen die Rechnungsprüfer. Der 42 Seiten umfassende Bericht ist noch nicht öffentlich, liegt NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" aber vor. "Apothekenpreise" für Masken Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder hatten am 16. November 2020 beschlossen, dass besonders vulnerable Personengruppen mit kostenlosen FFP2-Masken versorgt werden sollen. Das BGM hatte daraufhin eine Verordnung erlassen, nach der die Masken über Apotheken abgegeben werden. Die Apotheker erhielten dafür pro Maske zunächst sechs Euro, ab Februar 2021 dann 3,90 Euro.

Der Bundesrechnungshof kritisiert die Preise als völlig überteuert. Eine Preisanalyse des BMG im November habe ergeben, dass "Schutzmasken mit nachweislicher Zertifizierung zu einem durchschnittlichen Preis von 1,62 Euro erhältlich waren". Warum das BMG den Apothekern dennoch sechs Euro zahlte, sei nicht nachvollziehbar. "Eine begründende Preisanalyse für die Festlegung dieses Erstattungsbetrags konnte das BMG nicht vorlegen", schreibt der Rechnungshof.  Als das Ministerium im Februar schließlich den Erstattungspreis auf 3,90 Euro absenkte, war auch das nach Ansicht des Rechungshofes unverständlich, weil zu diesem Zeitpunkt Masken im Einzelhandel bereits unter einem Euro angeboten wurden. Kritik äußern die Prüfer auch daran, dass sich die Spitze des Gesundheitsministeriums "über die Bedenken der hauseigenen Fachleute hinweggesetzt" habe, die vor "unkalkulierten Folgekosten" warnten. 2,1 Milliarden Euro für Masken Insgesamt flossen bei der Maskenaktion 2,1 Milliarden Euro an die Apotheker. Das heißt, jede Apotheke in Deutschland bekam im Schnitt mehr als 100.000 Euro - kein Wunder, dass der Rechnungshof hier eine "deutliche Überkompensation zu Gunsten der Apotheken" sieht. Das BMG kommt in dem Bericht auch zu Wort. Zur Maskenabgabe über die Apotheker nimmt dass BMG für sich in Anspruch, dass für die Umsetzung "nur vier Wochen zur Verfügung standen" und der Preis "wesentlich auf einer Markterhebung" beruhe. Falsche Anreize für Kliniken? Im zweiten Teil des Berichts bewertet der Rechungshof die Zahlungen an die Krankenhäuser und speziell die Anreize für die Schaffung neuer Intensivbetten. Für die Behandlung von Patientinnen und Patienten hatten die Kliniken im Jahr 2020 schon von den gesetzlichen Krankenkassen 1,3 Milliarden mehr bekommen als im Jahr zuvor, obwohl die Betten um knapp acht Prozent weniger ausgelastet waren. Zusätzlich erhielten die Kliniken 10,2 Milliarden Euro aus Steuermitteln als Ausgleichszahlungen für verschobene oder ausgesetzte Eingriffe. Auch das stellt für den Bundesrechnungshof eine massive Überkompensation der Krankenhäuser aus Steuermitteln dar. Außerdem mahnen die Prüfer, dass "Unterstützungsleistungen nach dem Gießkannenprinzip" künftig vermieden werden sollten.

Von einem Großteil der mit einer halben Milliarde Euro Steuergelder bezahlten Betten fehlt jede Spur.

Das Gesundheitsministerium räumt in diesem Punkt immerhin ein, von März bis Juli 2020 zu viel Geld ausgegeben zu haben. Seit November erhalten Kliniken die Ausgleichszahlungen nur noch, wenn die freien Intensivbetten in der Region weniger als 25 Prozent betragen, die Auslastung also sehr hoch ist. Hierin sieht der Rechnungshof einen gefährlichen Fehlanreiz, die Zahl der freien Intensivbetten künstlich nach unten zu rechnen.  Der Bericht zitiert in diesem Zusammenhang ein Schreiben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 11. Januar dieses Jahres ans Gesundheitsministerium. Dabei äußerte das RKI die "Vermutung, dass Krankenhäuser zum Teil weniger intensivmedizinische Behandlungsplätze meldeten, als tatsächlich vorhanden waren." Nach Ansicht des RKI seien die ans DVI-Zentralregister gemeldeten Daten "daher nicht mehr für eine Bewertung der Situation geeignet", schreibt der Rechnungshof. Im Klartext heißt das: Die Zahlen der freien Intensivbetten könnten tatsächlich höher gewesen sein als ausgewiesen. Die Auslastung der Intensivstationen aber war (und ist) neben den Inzidenz-Werten ein magnetisches Kriterium der Bundesregierung dafür, wie streng oder locker die Corona-Maßnahmen gefasst werden. Betten nicht auffindbar In einem dritten Punkt analysiert der Bericht die Schaffung neuer Intensivbetten. Von März bis September 2020 habe der Bund jedes neue Intensivbett mit 50.000 Euro zusätzlich finanziert. Insgesamt wurden von den Krankenhäusern dafür knapp 700 Millionen Euro abgerufen. Teilt man die Summe durch den Zuschuss pro Bett müsste es jetzt 13.700 neue Intensivbetten in Deutschland geben - doch die kann der Rechnungshof nicht finden. "Ein solcher Kapazitätszuwachs ist aus den vorliegenden Statistiken indes nicht abzulesen", schreiben die Rechnungsprüfer. Das Gesundheitsministerium rechtfertigt sich damit, dass für Intensivbetten "bis Frühjahr 2020 keine einheitliche Definition existierte."